Pflichtangaben zum Vermittler- und Beraterstatus

gem. § 34c GewO
gem. § 15, Abs. 1 VersVermV in Verbindung mit § 34 d GewO
sowie gem. § 12, Abs. 1 FinVermV in Verbindung mit § 34 f GewO

 

Geschäftsinhaber/Berater:                                     Christian Schöttler                                                                 

Gewerbeanschrift:                          EcoKontor, Rheiner Landstr. 195a, D- 49078 Osnabrück                                        

Kontaktdaten:            Tel.: 0541 – 404 13 62  Fax: 0541 – 404 13 67  Mobil: 0151 – 15 24 42 84

                    E-Mail: info@ecokontor.de  Internet: www.ecoKontor.de

          

Status und Tätigkeitsart *

Makler und Darlehensvermittler mit Zulassung nach § 34c Abs. 1, Nr. 1 und 2 GewO

 Versicherungsmakler mit Zulassung nach § 34d Abs. 1 GewO

 Finanzanlagenvermittler/-berater mit Zulassung nach § 34f Abs. 1, Satz 1, Nr. 1, 2 und 3 GewO

 

Erlaubnis- und Registerstellen *

IHK Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim
Neuer Graben 38, 49074 Osnabrück  Tel.: 0541 - 353-0   Fax: 0541 – 353-122  Internet:  http://www.osnabrueck.ihk24.de

 

Registernummern im Vermittler-Register

 Versicherungsvermittler-Register:    D-67UK-SCMWD-09

 Finanzanlagenvermittler-Register:   D-F-162-ABQR-30

 

Gemeinsame Registerstelle

 DIHK Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. 
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Auskunft über Tel.: 030 – 20308-0 oder
http://www.vermittlerregister.org

Beratung*

 

Wesentlicher Bestandteil der Dienstleistung ist die umfassende, objektive Beratung in Form einer eingehenden Bestandsaufnahme und Analyse, fachlichen Einschätzung und einer anlass- bzw. risikobezogenen, bedarfsgerechten Empfehlung.

 

Informationen über Emittenten und Anbieter, zu deren Versicherungstarifen bzw. Finanzanlagen
Beratungs- und Vermittlungsleistungen angeboten werden

Beraten und vermittelt wird zu Versicherungen bzw. Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland existierenden Marktes soweit dies im Rahmen der o.g. behördlichen Zulassungen zulässig ist. Berücksichtigung finden dabei nur seriöse Anbieter ausreichender Bonität mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland und erfahrungsgemäß verbraucherfreundlichem Verhalten (insbesondere auch im Schadenfall).

 

 

Art und Quelle der Vergütung *

Die Beratungs-/Vermittlungstätigkeit kann durch den Kunden/Mandanten vergütet werden oder durch Dritte (Produkt-geber) oder in Kombination. Dies ist letztlich abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen der Ratsuchenden und den Versicherungs- und Finanzprodukten, die eventuell vermittelt werden. Soweit Zuwendungen im Zusammenhang mit der Beratung/Vermittlung insofern von Dritten (Produktgebern) erbracht werden, dürfen diese vom Vermittler/Berater behalten werden.

 

 

Außergerichtliche Schlichtungsstellen

 

Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs- Anlage- und Kreditvermittlung
Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg,
Internet:
www.schlichtung-finanzberatung.de

 


* Vertiefende Erläuterungen zu den Pflichtangaben:

 

Status - Zulassungen - Registrierungen

 

Makler und Darlehensvermittler mit Genehmigung nach § 34c GewO
Erlaubnis- und Registerbehörde:        IHK Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim

 Neuer Graben 38, 49074 Osnabrück  Tel.: 0541 - 353-0   Fax: 0541 – 353-122

 E-Mail: ihk@osnabrueck.ihk.de    Internet:  http://www.osnabrueck.ihk24.de

 

             Erlaubnis für die gewerbsmäßige Vermittlung oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von:

·      Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume (§ 34c Abs.1 Nr.1 GewO)

·      Darlehensverträgen (§ 34c Abs. 1 Nr. 2 GewO)

Versicherungsmakler mit Genehmigung nach § 34d Abs.1 GewO
Versicherungsvermittlerregisternummer:   D-67UK-SCMWD-09
Erlaubnis- und Registerbehörde:       
IHK Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim

 Neuer Graben 38, 49074 Osnabrück  Tel.: 0541 - 353-0   Fax: 0541 – 353-122

 E-Mail: ihk@osnabrueck.ihk.de    Internet:  http://www.osnabrueck.ihk24.de

 

             Erlaubnis bzw. Befugnis für:

·      die gewerbsmäßige Vermittlung des Abschlusses von Versicherungsverträgen und/oder

·      die rechtliche Beratung von Dritten, die nicht Verbraucher sind, zur Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Ver-

      sicherungsverträgen (gegen gesondertes Entgelt)

Finanzanlagenvermittler/-berater mit Genehmigung nach § 34f Abs.1 GewO
Finanzanlagenvermittlerregisternummer:    D-F-162-ABQR-30
Erlaubnis- und Registerbehörde:       
IHK Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim

 Neuer Graben 38, 49074 Osnabrück  Tel.: 0541 - 353-0   Fax: 0541 – 353-122

 E-Mail: ihk@osnabrueck.ihk.de    Internet:  http://www.osnabrueck.ihk24.de

 

             Erlaubnis für die Vermittlung von bzw. Beratung zu:

·      Anteilen oder Aktien an offenen inländischen, ausländischen oder EU-Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen (§ 34f Abs. 1 Nr. 1 GewO) und/oder

·      Anteilen oder Aktien an geschlossenen inländischen, ausländischen oder EU-Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen (§ 34f Abs. 1 Nr. 2 GewO) und/oder

·      Sonstige Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Abs. 2 des Vermögensanlagengesetzes (§ 34f Abs. 1 Nr. 3 GewO)

 

Art und Quelle der Vergütung

 

Die Vergütung des Vermittlers/Beraters erfolgt in der Regel auf die in Deutschland bislang mehrheitlich übliche Art und Weise, d.h. von den anfallenden Gebühren verlangt der Vermittler/Berater nach erfolgter Vermittlung vom jeweiligen Anbieter eine (anteilige) Aufwandsentschädigung bzw. Rückver-gütung (sog. „Provisions- bzw. Courtagemodell“). Diese ist dann bei Versicherungstarifen und vielen Kapitalanlagen bereits in die Beiträge/Anlagebeträge einkalkuliert, so dass keine zusätzlichen Kosten für den Kunden/Mandanten entstehen.

 

Auf Wunsch des Kunden/Mandanten kann alternativ auch ein Honorarmodell vereinbart werden. In dem Fall dürfen nur gebühren- und damit courtagefreie sog. Nettotarife und Agio-freie Kapitalanlagen vermittelt werden. Grundlage für die Honorarermittlung ist dann i.d.R. der dokumentierte Zeitaufwand. Der in Rechnung zu stellende Stundensatz orientiert sich dabei an der StBVV (Steuerberater-vergütungsverordnung) und BRAGO (Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte). Im Einzelfall können auch davon abweichende Vereinbarungen getroffen werden (z.B. Pauschalvergütung, Fortlaufende Betreuungs-vergütung etc.). Ebenso ist eine Kombination der Vergütungsformen möglich. Die allgemeinen Geschäftskosten sind in allen Fällen in der vereinbarten Ver-gütung enthalten.

 

Unabhängige Beratung

Finanz- bzw. Versicherungsmakler sind Kaufleute nach dem Handelsrecht gem. § 7 Abs. 2 Ziff. 7 und § 93 HGB. Sie sind nicht vertraglich an eine Bank, eine Versicherungsgesellschaft oder sonstigen Produktgeber gebunden, sondern können frei von Interessenkonflikten beraten. Als "treuhänderähnliche Sachwalter" haben sie dabei loyal und ausschließlich die Interessen ihrer Kunden / Mandanten zu vertreten (ähnlich einem Rechtsanwalt oder Steuerberater).

Ein Makler haftet für eine schuldhafte Verletzung seiner Pflichten und muss gegen dieses Risiko durch eine Berufshaftpflichtversicherung (Vermögensschadenhaftpflichtversicherung) mit ausreichender Deckungssumme abgesichert sein.

EcoKontor bzw. der Geschäftsinhaber/Berater Christian Schöttler hält weder eine direkte noch indirekte Beteiligung an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens, einer Bank oder Kapitalanlagegesellschaft. Weder ein solches Unternehmen noch dessen Mutter-unternehmen halten eine direkte oder indirekte Beteiligung am Kapital von EcoKontor bzw. des Geschäftsinhabers.

 

Außergerichtliche Schlichtung und Informationspflicht gemäß §36 VSBG

 

Eine der Kernaufgaben eines Versicherungsmaklers bzw. Beraters ist es, seinen Kunden/Mandanten bei Streitigkeiten mit Anbietern (z.B. Versicherungs-gesellschaften) mit Rat und Tat zur Seite zu stehen und ihre Interessen zu wahren bzw. durchzusetzen. Sollte eine Streitigkeit über einen Verbraucher-vertrag zwischen Vermittler/Berater und Verbraucher (Kunde/Mandant) nicht gütlich beigelegt werden können, besteht die Möglichkeit der außergericht-lichen Streitbeilegung. Der Vermittler bzw. Berater ist zur Teilnahme an einem solchen Verfahren verpflichtet. Ergänzend zur umseitig genannten Schlich-tungsstelle kann dazu auch die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission genutzt werden:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/?event=main.home2.show&lng=DE